Wer garantiert, das die Daten aus einem Massengentest in einer Datenbank gelöscht werden? 23. Februar 2009
Posted by howie007 in Datenschutz und informelle Selbstbestimmung.Tags: Bürgerpflicht, Ermittlung, Gendatenbank, Gene, informelle Selbstbestimmung, Massengentest, richterliche Anordung, Speichelprobe, Unschuldsvermutung, Vergewaltigung
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Wer garantiert, das die Daten aus einem Massengentest in einer Datenbank gelöscht werden und nicht missbraucht werden?
Ist das überhaupt 100% zu garantieren? Gehen die Daten nicht durch zu viele Hände, als einen Missbrauch auszuschliessen? Ist das vergleichbar mit dem Datenmissbrauch, der momentan in den Medien mit den Kreditkarten-Daten die plötzlich im Internet aufgetaucht sein sollen zu hören war?
Es ist nicht zu garantieren. dazu müsste der jenige, der die Probe entnimmt, sie auf einem Stick speichern und an einem Ort hinterlegen, zu dem nur Zugang hat. Auch die Auswertung dürfte nur von durchgeführt werden. Und letzten Endes müsste er sie auch löschen.
Bei dem personellen und finanziellen Aufwand würden möglicherweise Begehrlichkeiten geweckt, die Daten doch offiziell oder inoffiziell in anderen Ermittlungen verwendet. Wenn man dann an einem Tatort zu fälligerweise sein genetisches Material verloren hat, z.B. wenn man seinen Kaugummi wegspuckt, gehört man gleich wieder zu den pot. Verdächtigen.